Carmen Stamm WP

Steuerberatung

Im Gegensatz zu den mittelständischen und großen Kanzleien wird in der Steuerberatungskanzlei Stamm das persönliche Verhältnis mit dem Mandanten groß geschrieben. Dies wird unter anderem durch die direkte Betreuung durch die Kanzleiinhaberin sicher gestellt.

Ablauf
• Zunächst erhalten Sie eine Liste der vorzubereitenden Unterlagen,
• anschließend führen wir ein einführendes Gespräch mit Ihnen,
• die Buchhaltung/Steuererklärung wird sodann in meinem Büro erstellt.
Die zukünftigen Buchhaltungen/Steuererklärungen können im Übrigen alle auch state-of-the-art digital per mail/ cloud erstellt werden.

Qualität
Die Kanzlei Stamm ist sowohl Mitglied der Steuerberaterkammer sowie des „Landesverbandes der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V.“ (LSWB) als auch der Wirtschaftsprüferkammer und des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) und folgt selbstverständlich allgemein anerkannten Qualitätskriterien. Die Kanzlei stellt dabei bewußt Qualitätsziele über die Umsatzziele.

Gebühren
Die Abrechnung der Steuerberatungsleistungen erfolgt nach der Vergütungsverordnung für Steuerberater (StBVV). Dabei wird die Erstellung der Steuererklärungen, Buchhaltungen und Einnahme-Überschuss-Rechnungen einzeln und damit transparent abgerechnet.
Seit dem 1. Januar 2006 können Privatpersonen lediglich Gebühren für den Mantelbogen nicht mehr steuerlich absetzen. Leistungen für die Anlagen N, GSE, KAP, R, SO und V+V sind weiterhin steuerlich als Werbungskosten/ Betriebsausgaben abzugsfähig. Dabei richten wir uns nach der Steuerberatergebührenverordnung in der aktuellen Fassung vom 1. Juli 2020.
Zusätzliche Leistungen, die bei Sonderfragen notwendig werden, werden mit einem angemessenen und vorab vereinbartem Stundensatz in Rechnung gestellt.

Unternehmen/ Körperschaften
Ein erfolgreiches Unternehmen benötigt verlässliche Entscheidungsgrundlagen. Die Kostenstruktur zur Preis- und Vertragsgestaltung, Finanzierung, Ausschüttung etc. Bei der buchhalterischen Abbildung und Aufbereitung der sich daraus ergebenden Daten und somit der Erstellung des Jahresabschlusses stelle ich Ihnen die notwendige Kapazität zur Verfügung.

Auch bei der Beantragung der Forschungszulage unterstützen wir Sie.

Unternehmen der öffentlichen Hand/Gemeinden/Kommunen/Städte/jegliche Gebietskörperschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts wie z.B. Berufskammern müssen transparent abgebildet werden für die Aufsichtsbehörden/Vertreterversammlungen.

Seit Geltung des neuen AEAO (Anwendungserlaß der Abgabenordnung) zu § 153 AO ist die öffentliche Hand, also v.a. der Bürgermeister/ Kämmerer verpflichtet, ein „innerbetriebliches Kontrollsystem“ für steuerliche Belange einzurichten („tax compliance“). Bei Betriebsprüfungen wird dies auch schon angewendet. Entsprechend ist vom Institut der Wirtschaftsprüfer ein entsprechender Prüfungshinweis ergangen.

Umsatzsteuerliche Sachverhalte werden immer wichtiger, nicht erst seit Geltung des neuen § 2b UStG seit 1.1.2016. Bis 31.12.2016 ist ggf. ein Antrag zu stellen („Optionserklärung nach § 27 Abs.22 UStG“), hierzu sollten Sie als Kämmerer kurzfristig noch eine Bestandsaufnahme Ihrer Leistungen machen. Dabei ist der ganze Haushalt zu analysieren, jede (un-)selbständige Einheit/Körperschaft, jeder Eigenbetrieb, jeder Regiebetrieb, aber auch jede hoheitliche Tätigkeit, die zu „Wettbewerbsverzerrungen“ führt. Es ist zu untersuchen, inwieweit öffentlich-rechtliche Verträge oder privat-rechtliche Verträge vorliegen. Die BMF-Schreiben vom 19. April 2016 zur Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 UStG sowie vom 28. September 2016 zu § 2 b UStG sind zu beachten. Evtl. müsste das alte Recht schon angewandt werden, welches bei Vorsteuerabzug evtl. vorteilhaft sein kann. Auch der Leistungsaustausch zwischen öffentlicher Hand mit hoheitlichen Aufgaben und Betrieben gewerblicher Art („BgA“)/ Tochtergesellschaft wird vom Fiskus aus ertrags- und umsatzsteuerlicher Sicht immer kritischer beäugt. Kritisch sind beispielsweise Parkplätze, Turnhallen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Bildungsinstitute – alles Bereiche, die typischerweise von Kommunen/Gemeinden/Städten angeboten werden. Auch Wirtschaftsfördergesellschaften sind im Fokus. Beistandsleistungen wiederum sind gesondert zu behandeln.

Auch wenn seit der Corona-Pandemie die Berücksichtigung des § 2b UStG bis zum 31.12.2027 verlängert wurde, muss nun dringend daran gedacht werden, alle Sachverhalte der Körperschaft daraufhin zu durchleuchten, ob diese hoheitlicher Art oder privatrechtlicher Art sind.

Auch bei dem Erhalt von Fördermitteln sind gesetzliche Verpflichtungen sehr wichtig. Die Ausgaben müssen gesondert erfasst werden, um später den Verwendungsnachweis nachvollziehbar aufzubereiten. Vergaberichtlinien etc. sind zu beachten.

Auch Fragen der Gemeinnützigkeit werden immer bedeutsamer für GmbH’s oder Vereine. Durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz wurde die Abgabenordnung angepasst, neue Regelungen sind zu berücksichtigen.

Selbstverständlich unterstütze ich Sie bei der steuerlichen Gestaltung und der Erstellung der Steuererklärungen.

Hierbei verstehe ich mich als Ihr ständiger Partner und Begleiter.

Steuererklärungen
Ich erstelle Ihnen die üblichen Steuererklärungen.
• Körperschaftsteuer
• Gewerbesteuer
• Umsatzsteuer
• einheitliche und gesonderte Feststellung
• Jahresabschlusserstellung
Dabei verstehe ich mich als Ihre Beraterin, indem ich Sie mit offenen Augen begleite und ggf. mit Ihnen versuche umsatz- und ertragssteuerliche sowie sozialversicherungsrechtliche Sachverhalte in Ihren Geschäftsbeziehungen vorausschauend zu optimieren.

Buchhaltung und Jahresabschluss
Die Buchhaltung wird entsprechend state-of-the-art digital erstellt:
• Sie stellen uns die Unterlagen bis zum 5. des Folgemonats über eine cloud zur Verfügung
• wir buchen diese automatisch mit unserem System.
• Sie bekommen die Auswertungen bis zum 10. des Folgemonats über dieselbe cloud zurück.
Der Jahresabschluss wird zu Ihrem Geschäftsjahresende erstellt. Der Entwurf des Jahresabschlusses wird mit Ihnen besprochen und anschließend fertig gestellt.

Deutsche Tochtergesellschaften
Deutsche Tochtergesellschaften internationaler Konzerne haben darüber hinaus zusätzliche Bedürfnisse:
• monatlich oder quartalsweise müssen häufig an die Muttergesellschaft interne „Reporting-Packages“ mit operativen und finanziellen Kennzahlen erstellt werden
• die Verrechnungspreise müssen nach § 1 Außensteuergesetz ordnungsgemäß kalkuliert und dokumentiert werden, um das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung zu verhindern.

Freiberufler · Selbständige
z.B. Physiotherapeut, Architekt, Handwerker?
Freiberufler stellen den Großteil der Mandanten in der Kanzlei Stamm dar.
Folgende Fragen sind dabei die Schwerpunkte:
• Lohnt sich ein Geschäftswagen?
• Wie hoch ist der PKW-Eigenverbrauch?
• Muss ich ein Fahrtenbuch führen?
• Soll ich einen Leasingwagen nehmen?
• Kann ich ein Arbeitszimmer abrechnen?
• In welcher Höhe kann ich meine Telefonkosten absetzen?
• Wie muss meine Rechnung aussehen?
• Muss ich ein Kassenbuch führen?
• Muss ich meine Umsatzsteuer monatlich oder quartalsweise abgeben?
• Kann ich für die Umsatzsteuer eine Fristverlängerung beantragen?
• Wie beantrage ich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?
• Wie beantrage ich eine Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen?
• Werden meine Verluste aus gewerblichem Grundstückshandel/Vermietung & Verpachtung anerkannt?
• Wieviel ist ein Kundenstamm/ eine Firma wert?

Privatpersonen

Angestellte
Bei Angestellten können Sonderthemen wie Homeoffice-Pauschale, Fortbildungs-, Bewerbungs-, Fahrtkosten bei Ihnen eine Rolle spielen.

Studenten
Wenn Sie sich im Studium befinden, sind vorweggenommene Werbungskosten und doppelte Haushaltsführung wichtige Stichwörter für Sie, um (zukünftige) Steuern zu sparen.

Doppelte Haushaltsführung
Ob Sie Single sind, ledig oder Expatriate – doppelte Haushaltsführung sollte in vielen Fällen möglich sein.

Kinder
Wenn Sie Kinder haben, werden Kinderbetreuungskosten, Optimierung der Studiengebühren der Kinder oder Optimierung von Mietverträgen mit in Ausbildung befindlichen Kindern wichtige Themen sein.

Vermietung + Verpachtung
Wenn Sie Inhaber einer Immobilie sind, ist bei Erwerb zunächst der aktuelle Stand der Kaufpreisaufteilung mit dem Finanzamt zu verhandeln. Anschließend sind jedes Jahr die Einnahmen und Ausgaben zu erfassen.

Erbschaft/Erbengemeinschaft
Sollten Sie als Erbe die Aufgaben der
• Annahme einer Erbschaft
• Erbschaftsteuererklärung oder
• Betreuung einer Erbengemeinschaft haben, unterstützen wir Sie ebenso mit langjähriger Expertise.

Gebühren
Seit dem 1.Januar 2006 können Privatpersonen zwar Gebühren für den Mantelbogen nicht mehr steuerlich absetzen, jedoch sind Leistungen für die Anlage N, GSE, KAP, R, SO und V+V weiterhin steuerlich als Werbungskosten/ Betriebsausgaben abzugsfähig. Dabei richten wir uns nach der Steuerberatergebührenverordnung in der aktuellen Fassung vom 1. Juli 2020.

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