Stamm Wirtschaftsprüfung Steuerberatung
 
 

Steuerberatung


Im Gegensatz zu den mittelständischen und großen Kanzleien wird in der Steuerberatungskanzlei Stamm das persönliche Verhältnis mit dem Mandanten groß geschrieben. Dies wird unter anderem durch die direkte Betreuung durch die Kanzleiinhaberin sicher gestellt.

Ablauf

  • Zunächst erhalten Sie eine Liste der vorzubereitenden Unterlagen,
  • anschließend führen wir ein einführendes Gespräch mit Ihnen,
  • die Buchhaltung/ Steuererklärung wird sodann in meinem Büro erstellt.

Die zukünftigen Buchhaltungen/ Steuererklärungen können im Übrigen alle auch state-of-the-art digital per mail/ cloud erstellt werden.

Qualität

Die Kanzlei Stamm ist sowohl Mitglied der Steuerberaterkammer sowie des "Landesverbandes der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V." (LSWB) als auch der Wirtschaftsprüferkammer und des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) und folgt selbstverständlich allgemein anerkannten Qualitätskriterien. Die Kanzlei stellt dabei bewusst Qualitätsziele über die Umsatzziele.

Gebühren

Die Abrechnung der Steuerberatungsleistungen erfolgt nach der Vergütungsverordnung für Steuerberater (StBVV). Dabei wird die Erstellung der Steuererklärungen, Buchhaltungen und Einnahme-Überschuss-Rechnungen einzeln und damit transparent abgerechnet.

Seit dem 1. Januar 2006 können Privatpersonen lediglich Gebühren für den Mantelbogen nicht mehr steuerlich absetzen. Leistungen für die Anlagen N, GSE, KAP, R, SO und V+V sind weiterhin steuerlich als Werbungskosten/ Betriebsausgaben abzugsfähig. Dabei richten wir uns nach der Steuerberatergebührenverordnung in der aktuellen Fassung vom 1. Juli 2020.

Zusätzliche Leistungen, die bei Sonderfragen notwendig werden, werden mit einem angemessenen und vorab vereinbartem Stundensatz in Rechnung gestellt.