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Energieprüfung und -beratung


Prüfungsvorschriften

Die Kanzlei verfügt über die einzigartige Kombination von kaufmännischer und technischer Expertise und betreut somit auch Unternehmen der Erneuerbaren Energien, wie z.B. Photovoltaik-/ Solaranlagen oder Blockheizkrafte/ Kraftwärme-Kopplungsanlagen oder auch etwaige andere Elektrizätsversorgungsunternehmen. Wir sprechen Ihre Sprache - Bilanzkreismanagement, EEG-Umlage, Einspeisevergütung, Strommengenbilanz, Bundesnetzagentur, Übertragungsnetzbetreiber, Bruttowertschöpfung, Stromkostenintensität, BAFA, BAFA-Merkblätter etc. sind für uns keine Fremdwörter.

Eine Betreuung kann erfolgen in der Steuerberatung/ Jahresabschlussprüfung und auch EEG-Prüfung.

 

Die EEG-Prüfungen bestimmen sich nach den Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) sowie des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer). Hier wird insbesondere zwischen folgenden Prüfungen unterschieden:

Prüfung

  • von stromkostenintensiven Unternehmen zur Erlangung von Erstattung von Stromsteuer (§ 64 EEG bzw. § 27 KWKG bzw. IDW PH 9.970.10 sowie 9.970.14)
  • zur Ermittlung der EEG-Umlage (§ 75 EEG bzw. IDW PH 9.970.12)
  • von Wärme- oder Kältenetzen (§§ 18-20 KWKG bzw. IDW PH 9.970.31)
  • von Wärme- oder Kältespeicher (Pufferspeicher) (§§ 22-24 KWKG bzw. IDW PH 9.970.32)

Referenzen

Es können insbesondere folgende Referenzen genannt werden:

  • Jahresabschlussprüfung eines Blockheizkraftwerkes
  • Prüfung der Endabrechnung auf umlagepflichtige Strommengen eines Blockheizkraftwerkes
  • Prüfung eines Blockheizkraftwerks einer Gemeinde/ Stadt bzgl. des Wärmenetzes
  • Jahresabschlussprüfung eines Konzerns der Erneuerbare Energien mit Blockheizkraftwerken, Photovoltaik-/ Solar- und Geothermieanlagen
  • Jahresabschlussprüfung eines Konzerns mit Biogas- und Biothermieanlagen
  • Prüfung eines großen internationalen Chip-Herstellers im Zusammenhang mit der Antragstellung auf Besondere Ausgleichsregelung nach dem EEG