Stamm Wirtschaftsprüfung Steuerberatung
 
 

Due Diligence


Due Diligence bedeutet "gebotene Sorgfalt" bei Unternehmenstransaktionen und stellt ein Spezialgebiet im Rahmen der Wirtschaftsprüfung dar. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die strukturierte Analyse und Dokumentation des Unternehmens als Entscheidungsgrundlage. Um einen fairen Verkaufspreis zu ermitteln, muss der Verkaufsgegenstand transparent dargestellt und etwaige Risiken offen gelegt werden.

Unternehmenskauf

Den Unternehmenskäufer interessiert hierbei im Rahmen der Kaufpreisermittlung insbesondere

  • wie hoch der Kaufpreis sein sollte
  • wie man das Unternehmen bewerten sollte
  • welche Risiken das Unternehmen in sich birgt (z.B. Überschuldung, Pensionsvereinbarungen, Lieferantenverpflichtungen),
  • wie gut das interne Kontroll-System (IKS) des Unternehmens organisiert ist.

Due Diligence besteht bei der Kanzlei Stamm aber nicht nur aus der Analyse von Zahlen und Berichterstellung. Wichtig ist vor allem, dass die Kanzlei Ihnen schon frühzeitig, z.B. bei der Auswahl der Unternehmen als Partner zur Seite steht. Dabei werden die Unternehmensdaten aufbereitet und z.B. die für die Geldgeber notwendigen Informationen vorbereitet und die Verhandlungen damit erleichtert.

Unternehmensverkauf

Den Unternehmensverkäufer interessiert insbesondere

  • welchen Kaufpreis man erzielen könnte
  • welche Risiken bestehen und gegebenenfalls beseitigt werden können,
  • welche Unterlagen für den Käufer noch erstellt werden sollten (z.B. Planbilanzen, Vertrags- oder Projektübersichten).

Die Kanzlei unterstützt Sie gerne schon im Vorfeld des geplanten Verkaufs: Abläufe und Unternehmensdaten werden analysiert und dokumentiert. Dies macht das Unternehmens für den Kaufinteressenten transparenter und erhöht somit den erzielbaren Kaufpreis.

Referenzen

Welche Due Diligence-Projekte Frau Stamm schon geleitet hat, sehen Sie unter Referenzen.