Stamm Wirtschaftsprüfung Steuerberatung
 
 

Unternehmen/ Körperschaften


Ein erfolgreiches Unternehmen benötigt verlässliche Entscheidungsgrundlagen. Die Kostenstruktur zur Preis- und Vertragsgestaltung, Finanzierung, Ausschüttung etc. Bei der buchhalterischen Abbildung und Aufbereitung der sich daraus ergebenden Daten und somit der Erstellung des Jahresabschlusses stelle ich Ihnen die notwendige Kapazität zur Verfügung. 

Unternehmen der öffentlichen Hand / Gemeinden / Kommunen / Städte/ jegliche Gebietskörperschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts wie z.B. Berufskammern  müssen transparent abgebildet werden für die Aufsichtsbehörden/ Vertreterversammlungen.

Seit Geltung des neuen AEAO (Anwendungserlaß der Abgabenordnung) zu § 153 AO ist die öffentliche Hand, also v.a. der Bürgermeister/ Kämmerer verpflichtet, ein "innerbetriebliches Kontrollsystem" für steuerliche Belange einzurichten ("tax compliance"). Bei Betriebsprüfungen wird dies auch schon angewendet. Entsprechend ist vom Institut der Wirtschaftsprüfer ein entsprechender Prüfungshinweis ergangen.

Umsatzsteuerliche Sachverhalte werden immer wichtiger, nicht erst seit Geltung des neuen § 2b UStG seit 1.1.2016. Bis 31.12.2016 ist ggf. ein Antrag zu stellen ("Optionserklärung nach § 27 Abs.22 UStG"), hierzu sollten Sie als Kämmerer kurzfristig noch eine Bestandsaufnahme Ihrer Leistungen machen. Dabei ist der ganze Haushalt zu analysieren, jede (un-)selbständige Einheit/ Körperschaft, jeder Eigenbetrieb, jeder Regiebetrieb, aber auch jede hoheitliche Tätigkeit, die zu "Wettbewerbsverzerrungen" führt. Es ist zu untersuchen, inwieweit öffentlich-rechtliche Verträge oder privat-rechtliche Verträge vorliegen. Die BMF-Schreiben vom 19. April 2016 zur Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 UStG sowie vom 28. September 2016 zu § 2 b UStG sind zu beachten. Evtl. müsste das alte Recht schon angewandt werden, welches bei Vorsteuerabzug evtl. vorteilhaft sein kann. Auch der Leistungsaustausch zwischen öffentlicher Hand mit hoheitlichen Aufgaben und Betrieben gewerblicher Art ("BgA")/ Tochtergesellschaft wird vom Fiskus aus ertrags- und umsatzsteuerlicher Sicht immer kritischer beäugt. Kritisch sind beispielsweise Parkplätze, Turnhallen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Bildungsinstitute - alles Bereiche, die typischerweise von Kommunen / Gemeinden / Städten angeboten werden. Auch Wirtschaftsfördergesellschaften sind im Fokus. Beistandsleistungen wiederum sind gesondert zu behandeln.

Auch bei dem Erhalt von Fördermitteln sind gesetzliche Verpflichtungen sehr wichtig. Die Ausgaben müssen gesondert erfasst werden, um später den Verwendungsnachweis nachvollziehbar aufzubereiten. Vergaberichtlinien etc. sind zu beachten.

Auch Fragen der Gemeinnützigkeit werden immer bedeutsamer für GmbH's oder Vereine. Durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz wurde die Abgabenordnung angepasst, neue Regelungen sind zu berücksichtigen.

Selbstverständlich unterstütze ich Sie bei der steuerlichen Gestaltung und der Erstellung der Steuererklärungen.

Hierbei verstehe ich mich als Ihr ständiger Partner und Begleiter.

Steuererklärungen

Wie jeder Steuerberater erstelle ich Ihnen die üblichen Steuererklärungen.

  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
  • einheitliche und gesonderte Feststellung
  • Jahresabschlusserstellung

Ich verstehe mich aber auch tatsächlich als Ihre Beraterin, indem ich Sie mit offenen Augen begleite und ggf. mit Ihnen versuche umsatz- und ertragssteuerliche sowie sozialversicherungsrechtliche Sachverhalte in Ihren Geschäftsbeziehungen vorausschauend zu optimieren.

Buchhaltung und Jahresabschluss

Die Buchhaltung kann nach der ersten Bestandsaufnahme auf dem Postweg erstellt werden. Sie senden uns die Unterlagen bis zum 5. des Folgemonats zu, die Buchhaltung wird spätestens bis zum 9. des Folgemonats erstellt, damit noch rechtzeitig die Überweisung der Umsatzsteuer erfolgen kann.

Der Jahresabschluss wird zu Ihrem Geschäftsjahresende erstellt. Der Entwurf des Jahresabschlusses wird mit Ihnen besprochen und anschließend fertig gestellt.

Deutsche Tochtergesellschaften

Deutsche Tochtergesellschaften internationaler Konzerne haben darüber hinaus zusätzliche Bedürfnisse:

  • monatlich oder quartalsweise müssen häufig an die Muttergesellschaft interne "Reporting-Packages" mit operativen und finanziellen Kennzahlen erstellt werden
  • die Verrechnungspreise müssen nach § 1 Außensteuergesetz ordnungsgemäß kalkuliert und dokumentiert werden, um das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung zu verhindern.